ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Alle unsere Rechnungen sind am vorgesehenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Bei jeder Zahlungsverzögerung ist der Kunde automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von vertraglichen Verzugszinsen in Höhe von 12% jährlich auf den geschuldeten Betrag verpflichtet. 

2. Bei Nichtzahlung der Rechnung am Fälligkeitstermin erhöht sich der Gesamtbetrag der Rechnung oder des zu zahlenden Restbetrags ohne Inverzugsetzung – zuzüglich zu den obengenannten Zinsen – um 15% als vertragliche Pauschalentschädigung wegen Nichtzahlung der Rechnung am vorgesehenen Fälligkeitstag, wobei dieser Betrag nicht weniger als 50,00 € ausmachen kann. 

3. Ist eine Rechnung am Fälligkeitstermin nicht bezahlt, so geht für die anderen noch nicht fälligen Rechnungen der Vorteil der eingeräumten Zahlungsfrist verloren und sie werden unmitellbar und ohne Inverzugsetzung fällig, auch wenn sie Gegenstand eines noch fälligen Wechsels sind. 

4. Um zulässig zu sein, müssen Beanstandungen in bezug auf Rechnungen schriftlich innerhalb einer Woche nach dem Versand der Rechnung erhoben werden. 

5. PrivatkundenHat der Kunde seine Schulden nicht fristgerecht beglichen, erhält er eine erste Mahnung, in der insbesondere der ausstehende Betrag und die Höhe der Entschädigung angegeben sind, die bei Nichtbezahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Versand der ersten Mahnung gefordert wird. Hat der Kunde seine Schulden nach Ablauf dieser Frist nicht beglichen, werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes fällig. Darüber hinaus hat der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20€ zu zahlen, wenn der ausstehende Betrag 150 € oder weniger beträgt; 30€ zuzüglich 10 % des ausstehenden Betrags zwischen 150,01€ und 500 € beträgt; 65€ zuzüglich 5 % des ausstehenden Betrags über 500 € bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 €, wenn der ausstehende Betrag über 500€ beträgt. Jede weitere Mahnung wird mit 7,50€ zuzüglich der geltenden Postgebühren berechnet.

6. Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns ist Malmedy oder Verviers unbeschadet des Erstellungs – oder Ausführungsortes des Vertrags. Bodarwe Mirko kann allerdings vor dem Gericht des Wohnsitzes seines Kunden vorladen.